Es ist doch erstaunlich, dass fast im gleichem Zeitraum das Recht auf Ehe für einen bestimmten Personenkreis eingeschränkt, für einen anderen Personenkreis eröffnet und für einen weiteren Personenkreis erst gar nicht in Erwägung gezogen wurde.
Der Bundestag verabschiedete am Freitag den 30. Juni 2017 das Recht auf Eheschließung für Homosexuelle.
Kurz zuvor wurde am 01.06.2017 ein Gesetz verabschiedet, welches die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, abschafft. Begründet wurde diese damit, dass eine zu frühe Eheschließung das Wohl der Minderjährigen und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigen kann.
Eine frühe Bindung an einem außerehelichen Partner, scheint hingegen das Wohl von Minderjährigen nicht negativ zu beeinträchtigen. Das deutsche Recht gesteht nämlich Minderjährigen, sofern sie älter als 14 Jahre sind, die Entscheidungsbefugnis über ihr Sexualleben zu. Im Jahr 2016 hatte das OLG Brandenburg jüngst entschieden, dass eine Beziehung von einem 16-jährigen Mädchen mit einem bis zu 30 Jahren älteren Beziehungspartners zulässig ist. Ein Verbot dieser Beziehung hätte nach Ansicht des Gerichts sogar das Kindeswohl des Mädchens negativ beeinträchtigen können. Hier stellt sich für mich die Frage, zu welchem Urteil das Gericht gekommen wäre, wenn die beiden afghanische Wurzeln gehabt hätten.
Es ist also nur die formal geschlossene Ehe, welche das Kindeswohl beeinträchtigen kann. Bei außereheliche Beziehungen besteht die Annahme, dass das Kindeswohl grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden kann. Zu heiraten scheint etwas Verwerfliches zu sein. Warum ein 16jähriges Mädchen mit einem 30 Jahre älteren Mann eine außereheliche Beziehung führen darf, ihr aber die Entscheidungsbefugnis zum Heiraten abgesprochen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Als beim Streit um die Homo-Ehe die saarländische Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer (CDU) Homosexualität mit Inzest und Polygamie verglich, war die Empörung groß. Homo-Ehe mit Polygamie in einer Reihe zu setzen, sei homophob, nach mancher Meinung. Ich bin zwar kein Befürworter für Ehe unter 18 und für Polygamie, sehe aber islamophobe Züge in der Entwicklung des Eherechts. Es gibt nämlich keine rationalen Gründe, die Polygamie abzulehnen. Im entferntesten Sinne handelt es sich doch bei der Polygamie um eine Homo(2 Frauen)- und Hetero(Mann und Frau)-Ehe-Eck-Beziehung.
Übrigens existiert in unsere Gesellschaft eine versteckte Polygamie. Ein nicht unbedeutender Anteil an Ehemännern hat neben der Ehefrau noch eine heimliche Geliebte. Hier zeigt sich ebenfalls, dass nur die formal geschlossene Ehe mit der heimlichen Geliebten als problematisch gesehen wird. Eine heimliche Geliebte zu haben ist nämlich nicht verboten.
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